Im Jahr 1994 schloß die Interessengemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker mit dem Kreis Herford eine Vereinbarung zur Ausweitung des Psychosozialen Krisendienstes über die bis dato angebotenen Zeiten hinaus.Träger des Krisendienstes an Wochenenden, Feiertagen und zu den Zeiten, in denen die Kreisverwaltung nicht arbeitet, ist die Interessengemeinschaft.
Für die Interessengemeinschaft arbeiten qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Berufsgruppen in ihrer Freizeit für den Krisendienst. Es sind unter anderem z.B. Dipl.-Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Krankenschwestern und -pfleger beschäftigt.
Die Inanspruchnahme des Krisendienstes ist kostenfrei und vertraulich!
Der Krisendienst ist erreichbar: unter der Telefon-Nr. 0 52 21 - 13 16 08
von Montag bis Freitag von 08:30 h bis 22:00 h und am Samstag, am Sonntag und an allen Feiertagen von 10:00 h bis 22:00 h
Rahmenkonzept des "Psychosozialen Krisendienstes im Kreis Herford“ 1. Träger des psychosozialen Krisendienstes am Wochenende ist die Interessengemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker im Kreis Herford e.V.
2. Der Krisendienst wird im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Kreis Herford durchgeführt.
3. Bestandteil dieses Vertrages ist die Vernetzung mit dem Krisendienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Trägerschaft des Kreises Herford.
4. Ziel des psychosozialen Krisendienstes ist es, Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Herford und Menschen, die sich im Kreis Herford aufhalten, Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung von Krisen zu geben. Menschen, die sich von außerhalb melden, wird eine Orientierung zur weiteren Hilfe telefonisch gegeben.
5. Krisen sind definiert als Zuspitzungen von oder langfristig schwierige oder belastende (chronische) Lebenssituationen, die durch krankheitsbedingte, psychische, soziale oder andere Faktoren herbeigeführt wurden. Die Feststellung einer Krise wird vom Nutzer definiert, um das Angebot des Krisendienstes möglichst niedrig- schwellig zu erhalten.
6. Es ist auch Aufgabe des Krisendienstes, andere Institutionen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, wenn dies im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist. Dazu zählt sowohl die Unterstützung der Psychiatrischen Klinik und der Tageskliniken als auch insbesondere die Unterstützung der Ordnungsbehörden im Rahmen des PsychKG NW und der Polizei zur Vermeidung von Zwangs- oder Gewaltmaßnahmen.
7. Als besondere Schwerpunkte der Arbeit des psychosozialen Krisendienstes sind zu nennen: psychiatrische Krisen bis zum psychiatrischen Notfall (in Kooperation mit Ärztinnen/Ärzten), suizidale Krisen, insbesondere sekundäre Prävention in der Suizidversuchsnachsorge, Suchtkrisen, posttraumatische Krisen, Lebenskrisen in der Partnerschaft, der Familie, Sinnkrisen etc. soziale Krisen.
8. Der psychosoziale Krisendienst macht sein Angebot für Menschen aller Altersgruppen. Er ist auch für Menschen unter 18 Jahren zuständig. Damit nimmt er einen erweiterten Zuständigkeitsbereich wahr als der Krisendienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
9. Der Schwerpunkt der Krisenintervention liegt in der aufsuchenden Arbeit. Das Ziel der Krisenintervention ist es, Lösungen aus der Zuspitzung mit den Klientinnen und Klienten, ihren Angehörigen und der Umgebung zu erarbeiten und umsetzbar zu machen. Dabei kooperiert der Krisendienst mit anderen Notdiensten und verweist an oder beteiligt andere geeignete begleitende oder betreuende Einrichtungen.
10. Die Vernetzung des psychosozialen Krisendienstes mit dem Krisendienst des Sozialpsychiatrischen Dienstes wird in der Außendarstellung und in der inneren Organisation hergestellt. Auf beide Krisendienste wird als Ganzes hingewiesen. Beide Krisendienste können sich verbindliche Aufträge zur weiteren Begleitung und Unterstützung hilfesuchender Bürgerinnen und Bürger geben.
Die Adresse und Telefon-Nummer beider Krisendienste ist identisch.
11. Die Arbeit des Krisendienstes unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Nutzung des Krisendienstes ist kostenfrei.
12. Der Krisendienst wird jeweils von zwei – in einem psychosozialen Beruf abschließend qualifizierten – Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern gemeinsam und gleich verantwortlich durchgeführt. Das Team ist als Tandem im Einsatz.
13. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil, die ein- bis zweimal jährlich als Tagesveranstaltungen stattfinden . Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen mit rechtlichen, technischen und grundlegend psychiatrischen Inhalten ist verpflichtend. Für die Fortbildung wird ein Curriculum erstellt, das regelmäßig überarbeitet wird.
14. Die Tätigkeit des Psychosozialen Krisendienstes ist zu dokumentieren. Dies geschieht über die im PC verankerten Vorgaben im Journal und der KD-Datei.
15. Über die Tätigkeit des psychosozialen Krisendienstes wird jährlich eine Statistik und Auswertung der Dokumentation erstellt.
16. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung stellt der Kreis Herford an technischen Voraussetzungen: die Räume, ein Fahrzeug und dessen Nutzung und die Kommunikationsmittel.
17. Die Organisation und fachliche Begleitung sowie die Fortbildung wird im Rahmen der Vereinbarung durch einen Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes geleistet.
18. Der psychosoziale Krisendienst wird angeboten: von 10:00 h bis 22:00 h am Samstag, Sonntag, an Feiertagen und an den Tagen, an denen der Sozialpsychiatrische Dienst kein Angebot macht und von 08:30 h bis 22:00 h von Montag bis Freitag
Aufträge und Hilfeersuchen, die den Krisendienst vor Beendigung der Tätigkeitszeit erreichen, werden bearbeitet.
19. Die Interessengemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker im Kreis Herford e.V. versichert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
20. Die Interessengemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker im Kreis Herford e.V. bemüht sich um eine Ausweitung des Krisendienstes auf die noch nicht abgedeckten Zeiten mit Krisendienstmitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder in Kooperation mit anderen Trägern.
21. Das Konzept wird in Abständen fortgeschrieben.